Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1

Beschluss:

Bezugnehmend auf die Stellungnahme der Polizeiinspektion Obernburg wird folgende Regelung getroffen:

1. Im Bereich der Odenwaldstraße vom Naturfreundehaus kommend im Bereich der Breite von acht Meter wird eine Mittelmarkierung angebracht, die jedoch vor der Einmündung enden muss und dem Kurvenverlauf angepasst wird.

2. Im Bereich der Kirchstraße wird eine Mittel-/Warnlinie angebracht, um dem Kraftfahrer eine Orientierung zu geben. Diese Mittel/Warnlinie darf ebenfalls nicht in den Einmündungsbereich hingezogen werden.