Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange nach  § 4 Abs. 2 BauGB auf der Grundlage des Planstandes vom 15.10.2014 durchzuführen