Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag Errichtung eines Einfamilienhauses, Fl. Nr. 6604, 6605 Gemarkung Obernburg (Sima Immobilien GmbH) wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 Satz1 BauGB wird erteilt.

Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 BauGB wird bezüglich:

-       der Traufhöhe bergseits

-       die Traufhöhe talseits

-       die Geschossigkeit

wird zugestimmt.