Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Beschluss:

Die Jahresanträge für das Städtebauförderungsprogramm für das Jahr 2015 und die Fortschreibungsjahre 2016 - 2018 werden gestellt und die darin enthaltenen Maßnahmen in der erforderlichen Höhe verbindlich in den Vermögenshaushalt 2015 aufgenommen.

Gleichzeitig werden die angemeldeten Beträge für die Fortschreibungsjahre 2016 - 2018 in die mehrjährige Finanzplanung aufgenommen.