Beschluss:
Die Jahresanträge für das
Städtebauförderungsprogramm für das Jahr 2015 und die Fortschreibungsjahre 2016
- 2018 werden gestellt und die darin enthaltenen Maßnahmen in der
erforderlichen Höhe verbindlich in den Vermögenshaushalt 2015 aufgenommen.
Gleichzeitig werden die
angemeldeten Beträge für die Fortschreibungsjahre 2016 - 2018 in die
mehrjährige Finanzplanung aufgenommen.