Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Bauantrag zur Errichtung von zwei neuen Silos (Zement ect.); Rückbau eines vorhandenen Silos; Rückbau eines Seitenbgebäudes und Modernisierung der vorhandenen Betonmischanlage, Fl. Nr. 6923 Gemarkung Obernburg (Aschaffenburg GmbH &Co KG Heidelberger Beton) wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 Satz1 BauGB erteilt. Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich der Höhe nach § 31 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.