Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Bebauungsplanentwurf wird in der vorliegenden Form anerkannt.

Die Makler sollen die Information erhalten und in Ihr Vermarkungskonzept aufnehmen.

Sollte vom künftigen Eigentümer eine Neubebauung erwünscht sein, soll der bestehende Bebauungsplan dem vorliegenden Entwurf entsprechend abgeändert werden.