Sitzung: 13.12.2017 Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt, dass denkmalschutzrechtliche Erlaubnisse nach Art. 7 DSchG von Versorgungsunternehmen (Telekommunikation, Strom, Gas) als Aufgabe der laufenden Verwaltung bearbeitet werden. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Stellungnahmen für denkmalschutzrechtliche Erlaubnisse von Versorgungsunternehmen nach Art. 7 DSchG ohne vorherigen Gremiumsbeschluss zu unterzeichnen.