Sitzung: 13.12.2017 Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschuss
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt die Aufstellung
des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Höllenstutz“ im beschleunigten Verfahren
der Innenentwicklung nach § 13a BauGB im Bereich der Flurnummer 4276 der
Gemarkung Obernburg gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Entscheidung gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 und § 13 a Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen und die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB an der Planung zu beteiligen.
Abstimmungsvermerke:
Stadtrat Hubert Klimmer ist persönlich beteiligt nach Art. 49 GO und somit von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen. Er nimmt im Zuschauerraum Platz.