Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1

Beschluss:

Der Bauausschuss beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Höllenstutz“ im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung nach § 13a BauGB im Bereich der Flurnummer 4276 der Gemarkung Obernburg gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Entscheidung gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 und § 13 a Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen und die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB an der Planung zu beteiligen.


Abstimmungsvermerke:

Stadtrat Hubert Klimmer ist persönlich beteiligt nach Art. 49 GO und somit von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen. Er nimmt im Zuschauerraum Platz.