Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Es werden keine Bedenken zum Antrag Tiefbauarbeiten (Breite * Länge * Tiefe) Kopfloch: 1,20m * 1,20m * 1,00m und Rohrgraben: 0,50m * 5,00m * 0,80m (Bayernwerk Netzdienste), Fl. Nr. 226, Gemarkung Obernburg nach Art. 7 Abs. 1 DSchG geäußert.