Beschluss:
Die Stadt Obernburg erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayer.
Feuerwehrgesetz die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und
andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren in der von der Verwaltung vorgeschlagenen
Fassung. Mit Inkrafttreten der Satzung tritt die Satzung über Aufwendungs- und
Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen Gemeindlicher Feuerwehren vom
04.02.2002 und die Satzung zur Änderung der Satzung über Aufwendungs- und
Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren vom
25.10.2007 außer Kraft.