Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

Die Stadt Obernburg erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayer. Feuerwehrgesetz die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Fassung. Mit Inkrafttreten der Satzung tritt die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen Gemeindlicher Feuerwehren vom 04.02.2002 und die Satzung zur Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren vom 25.10.2007 außer Kraft.