Sitzung: 14.12.2011 Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschuss
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt dem Antrag auf
Vorbescheid Wohnhausneubau, Fl.Nr. 4053 Gemarkung Obernburg
(Alexander Ster, Am Tiefental 11, 63785
Obernburg; Natalie Ster, Am Tiefental 11, 63785 Obernburg) zuzustimmen
und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 Satz1 BauGB unter folgenden
Auflagen zu erteilen:
- Die
Abwasserbeseitigung erfolgt über eine Hebeanlage in den Höllenstutz oder
über eine Leitung mit Grunddienstbarkeit in die Tiefentalstraße.
- Die
notwendigen KfZ-Stellplätze müssen auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen
werden. Gleichzeitig ist sicher zu stellen, dass Eigentümer, Mieter und Besucher
usw. des Hauses, auf dem Grundstück wenden können, da die Straße über
keinen Wendehammer verfügt.
- Die satzungsmäßen Anschlussbeiträge
sind zu entrichten.
- Bei der
Gestaltung des Gebäudes sind die Vorschriften der Baugestaltungssatzung zu
beachten.
- Es wird
darauf hingewiesen, dass das Grundstück eine extreme Hanglage aufweist ,
die eine Bebauung äußerst schwierig mach und die Stadt keinerlei Haftung
für die Beschaffenheit des Baugrundes, einschließlich der angrenzenden
Straße übernimmt.
- Falls die
Straße aufgrund der Bautätigkeit
beschädigt wird, ist die Stadt Obernburg a.Main berechtigt, die ordnungsgemäße Reparatur auf Kosten
der Bauherren durchführen zu lassen.
- Es wird
ferner darauf hingewiesen, dass eine Verbreiterung und Verlängerung des
Höllenstutzweges und die Anlegung einer Wendemöglichkeit nicht geplant und
teilweise nicht möglich ist.
- Der Flächennutzungsplan wird um das o.g. Grundstück bei der anstehenden Änderung erweitert.