Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1

Beschluss:

Gegen den Antrag, Einbau eines Dachfensters, Fl. Nr. 177 Gemarkung Obernburg, nach Art. 6 Abs. 1 DSchG (Baudenkmal) in der eingereichten Fassung werden Bedenken geäußert.

 

Keine Bedenken bestehen, wenn das Fenster als „Kleinst-Gaube“ ausgeführt wird.