Sitzung: 07.07.2014 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0
Beschluss:
Dem Stadtrat wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Stadt Obernburg erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayer.
Feuerwehrgesetz die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und
andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren in der von der Verwaltung
vorgeschlagenen Fassung. Mit Inkrafttreten der Satzung tritt die Satzung über
Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen Gemeindlicher
Feuerwehren vom 04.02.2002 und die Satzung zur Änderung der Satzung über
Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher
Feuerwehren vom 25.10.2007 außer Kraft.