Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag Errichtung eines Gartenhauses außerhalb der Baugrenzen, Fl.Nr. 6680/10 Gemarkung Obernburg (Herbert Zettelmeier; Gabriele Zettelmeier) wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 Satz1 BauGB wird erteilt. Einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich der Errichtung des Gartenhäuschen wird zugestimmt.