Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag Neubau Einfamilienwohnhaus, Fl.Nr. 6150/3 Gemarkung Obernburg (Jens Tiedke) wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach §  36 Abs.1 Satz 1 BauGB wird erteilt. Einer Befreiung bezüglich der Festsetzungen des Bebauungsplanes für:

 

  1. Bergseitige Traufhöhe für den Zwerchgiebel
  2. Talseitige Traufhöhe für das Zwerchhaus
  3. Dachform Garage
  4. Talseitige Wandhöhe Garage
  5. Talseitige Traufhöhe Wohngebäude

 

nach § 31 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.