Sitzung: 21.05.2014 Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Dem Antrag Neubau Einfamilienwohnhaus, Fl.Nr. 6150/3 Gemarkung Obernburg (Jens Tiedke) wird
zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 Satz 1 BauGB wird erteilt. Einer Befreiung
bezüglich der Festsetzungen des Bebauungsplanes für:
- Bergseitige Traufhöhe für den Zwerchgiebel
- Talseitige Traufhöhe für das Zwerchhaus
- Dachform Garage
- Talseitige Wandhöhe Garage
- Talseitige Traufhöhe Wohngebäude
nach § 31 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.