Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1

Beschluss:

Dem Antrag Neubau Doppelhaus und Garage mit Einliegerwohnung, Fl.Nr. 5544/33 Gemarkung Obernburg (Stefan Klotz; Peter Schmidt) wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 Satz1 BauGB wird erteilt.

Den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplan bezüglich:

 

  1. Überschreitung der Baugrenze
  2. Überschreitung der zulässigen Anzahl der Vollgeschosse
  3. Nichteinhaltung der festgesetzten eingeschossigen Bauweise U + E
  4. Überbauung des festgesetzten Pflanzstreifens.

 

Nach § 31 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.