Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag Neubau Einfamilienwohnhaus, Fl.Nr. 6150/3 Gemarkung Obernburg (Peter Rittger und Angelique Kunert) wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 Satz1 BauGB wird erteilt.. Einer Befreiung bezüglich der Festsetzungen des Bebauungsplanes für:

 

  1. Bergseitige Traufhöhe für den Zwerchgiebel
  2. Talseitige Traufhöhe für das Zwerchhaus
  3. Dachform Garage
  4. Talseitige Wandhöhe Garage
  5. Talseitige Traufhöhe Wohngebäude

 

nach § 31 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.