Sitzung: 21.05.2014 Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Dem Antrag Neubau Einfamilienwohnhaus,
Fl.Nr. 6150/3 Gemarkung Obernburg (Peter
Rittger und Angelique Kunert) wird zugestimmt und das gemeindliche
Einvernehmen nach § 36 Abs.1 Satz1 BauGB wird erteilt.. Einer Befreiung
bezüglich der Festsetzungen des Bebauungsplanes für:
- Bergseitige Traufhöhe für den
Zwerchgiebel
- Talseitige Traufhöhe für das Zwerchhaus
- Dachform Garage
- Talseitige Wandhöhe Garage
- Talseitige Traufhöhe Wohngebäude
nach § 31 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.