Beschluss:
Der Stadtrat beschließt unter Zugrundelegung der Jahresberichte des
Rechnungsprüfungsausschusses, die Jahresrechnungen für die Jahre 2011 und 2012
gemäß Art. 102, Abs. 3, festzustellen und zu entlasten.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt unter Zugrundelegung der Jahresberichte des
Rechnungsprüfungsausschusses, die Jahresrechnungen für die Jahre 2011 und 2012
gemäß Art. 102, Abs. 3, festzustellen und zu entlasten.