Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, Herrn Wolfgang Eysen, lm Birkengrund 20 a,
63073 Offenbach (Betreiber des Flohmarktes) die Erlaubnis zu erteilen, an den
drei verkaufsoffenen Sonntagen 6. April (Frühlingsmarkt), 25. Mai (Käferplage)
und 19. Oktober (Kerb) parallel am Festplatz seinen Flohmarkt auszurichten.
Der Platz ist nach Ende der Veranstaltung wieder in einen
ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen.
Für die zusätzliche Nutzung des Festplatzes ist eine Pacht pro
verkaufsoffenen Sonntag in Höhe von 450 Euro an die Stadt Obernburg zu
entrichten. (Monatspacht für fünf Samstage = 2.250 Euro, 1 Veranstaltungstag =
2250: 5 = 450 Euro)