Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1

Beschluss:

Es werden keine Bedenken zur denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis für die Errichtung eines öffentlich zugänglichen Bücherschrankes in dunkler Lackierung auf Sandsteinsockel in der Lage an der Mainbrücke Fl. Nr. 143 nach Art. 7 Abs. 1 DSchG geäußert.