Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Es werden keine Bedenken zum Antrag, Verlegung eines Speednetrohrverbandes in den Gehweg in offener Bauweise auf 60 cm Tiefe (Deutsche Telekom Technik GmbH), Fl. Nr. 2558/8 Gemarkung Obernburg, nach Art. 7 Abs. 1 DSchG geäußert.