Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag Nutzungsänderung Nebengebäude für Destillieranlage, Fl. Nr. 627/5 Gemarkung Eisenbach (Klug Oliver) wird unter dem Vorbehalt zugestimmt, dass keine Immissions- oder Lärmstörungen für die Nachbarn entstehen. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird ebenfalls unter Vorbehalt erteilt.