Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Antrag Errichtung einer doppelseitigen, beleuchteten Plakatanschlagstafel auf Monofuß, Ferienstraße 4, Fl. Nr. 1562/23 Gemarkung Obernburg (Plotzki Außenwerbung) wird abgelehnt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB nicht erteilt.