Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Es werden keine Hinweise oder Einwände im Rahmen der Beteiligung der Stadt Obernburg a.Main nach § 4 BauGB im Zuge der vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB zur Ausweisung eines Sanierungsgebiets in Mömlingen vorgebracht. Grundlage für diese Beurteilung ist der vorgelegte Entwurf des integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) der Gemeinde Mömlingen mit Stand Juli 2017 und des darin enthaltenen Umgriffs des Sanierungsgebiets (Seite 152).