Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Bauausschuss beschließt dem Antrag Gartenhaus an der oberen Grundstücksgrenze, Fl.Nr. 6548 Gemarkung Obernburg (Ottmar Neuf; Renate Neuf) zuzustimmen und das gemeindliche Einvernehmen nach §  36 Abs.1 Satz1 BauGB zu erteilen. Einer Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB bezüglich des Gartenhäuschens außerhalb des Baufensters wird zugestimmt.