Sitzung: 29.01.2014 Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschuss
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1
Beschluss:
Der Bauausschuss
beschließt dem Antrag Neubau Wohnhaus mit zwei
Stellplätzen, Fl.Nr. 4053
Gemarkung Obernburg (Alexander Ster; Natalie Ster,) zuzustimmen und
das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 Satz1 BauGB unter folgenden
Auflagen zu erteilen:
1. Es ist sicher zu stellen, dass Eigentümer,
Mieter und Besucher usw. des Hauses, auf dem Grundstück wenden können, da die
Straße über keinen Wendehammer verfügt.
2. Die satzungsgemäßen Anschlussbeiträge sind
zu entrichten.
3. Es wird darauf hingewiesen, dass das
Grundstück eine extreme Hanglage aufweist, die eine Bebauung äußerst schwierig
macht und die Stadt keinerlei Haftung für die Beschaffenheit des Baugrundes,
einschließlich der angrenzenden Straße übernimmt.
4. Vor Baubeginn ist ein Ortstermin mit der
Stadtverwaltung- Bauamt durchzuführen. Der Zustand der Straße ist zu
dokumentieren.
Falls die Straße aufgrund der
Bautätigkeit beschädigt wird, ist die
Stadt Obernburg a.Main berechtigt, die
ordnungsgemäße Reparatur auf Kosten der Bauherren durchführen zu lassen.
5. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass eine
Verbreiterung und Verlängerung des Höllenstutzweges und die Anlegung einer
Wendemöglichkeit nicht geplant und teilweise nicht möglich ist.