Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1

Beschluss:

Der Bauausschuss beschließt dem Antrag Neubau Wohnhaus mit zwei Stellplätzen, Fl.Nr. 4053 Gemarkung Obernburg (Alexander Ster; Natalie Ster,) zuzustimmen und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 Satz1 BauGB unter folgenden Auflagen zu erteilen:

 

1.    Es ist sicher zu stellen, dass Eigentümer, Mieter und Besucher usw. des Hauses, auf dem Grundstück wenden können, da die Straße über keinen Wendehammer verfügt.

2.    Die satzungsgemäßen Anschlussbeiträge sind zu entrichten.

3.    Es wird darauf hingewiesen, dass das Grundstück eine extreme Hanglage aufweist, die eine Bebauung äußerst schwierig macht und die Stadt keinerlei Haftung für die Beschaffenheit des Baugrundes, einschließlich der angrenzenden Straße übernimmt.

4.    Vor Baubeginn ist ein Ortstermin mit der Stadtverwaltung- Bauamt durchzuführen. Der Zustand der Straße ist zu dokumentieren.

Falls die Straße aufgrund der Bautätigkeit  beschädigt wird, ist die Stadt Obernburg a.Main berechtigt,  die ordnungsgemäße Reparatur auf Kosten der Bauherren durchführen zu lassen.

5.    Es wird ferner darauf hingewiesen, dass eine Verbreiterung und Verlängerung des Höllenstutzweges und die Anlegung einer Wendemöglichkeit nicht geplant und teilweise nicht möglich ist.