Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Es werden keine Bedenken zur denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis für den Einbau von zwei Sektionaltoren (Stahl) in dunkler Farbe (z.B. DB 703) an der Immobilie Pfaffengasse 14, Fl. Nr. 123 nach Art. 6 Abs. 1 DSchG geäußert.

 

Die Antragsteller werden darauf hingewiesen, dass eine Folie in Holzoptik nicht im Sinn der Baugestaltungssatzung ist, welche Echtholztore oder Metalltore mit einer dunklen farbigen Beschichtung vorsieht.