Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Brieftaubenverein Eisenbach/Mömlingen wird, bei Nachweis der Gemeinnützigkeit, die Jahresförderung nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a der Vereinsförderrichtlinie in Höhe von 50,00 € gewährt.