Sitzung: 01.06.2017 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Der Stadtrat nimmt gemäß Art. 102 Abs. 2 GO Kenntnis von der Jahresrechnung 2016.
Die Jahresrechnung ist nunmehr gemäß Art. 102 Abs. 3 GO örtlich zu prüfen.
Sitzung: 01.06.2017 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Der Stadtrat nimmt gemäß Art. 102 Abs. 2 GO Kenntnis von der Jahresrechnung 2016.
Die Jahresrechnung ist nunmehr gemäß Art. 102 Abs. 3 GO örtlich zu prüfen.