Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Es werden keine Bedenken gegen den Austausch und die Erneuerung von Dachflächenfenstern der Immobilien Römerstraße 52 und 54, Fl. Nr. 178 und 179 nach Art. 6 Abs. 1 DSchG geäußert.

 

Eine nachträgliche Erlaubnis kann nach Auffassung der Stadt Obernburg erfolgen. Basis dieser Gremienentscheidung ist der bauliche Zustand der o.g. Immobilien am 19.05.2017. Weitere bauliche Veränderungen müssen durch die Eigentümer erneut beantragt werden.