Sitzung: 24.05.2017 Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Die Antragstellerin wird darauf hingewiesen, dass das neue Dachfenster (1) gemäß Baugestaltungssatzung der Stadt Obernburg maximal in Sparrenbreite ausgeführt werden darf. Für das Schließen der Lücken durch die Entfernung der beiden Dachfenster sind die gleichen roten Ziegel wie im Bestand zu verwenden. Das zu vergrößernde Fenster im Giebelspitz soll sich in seinen Proportionen an den anderen Frontfenstern orientieren.