Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Es werden keine Bedenken zur denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis für den Austausch der linken und rechten Türgewände mit Rotsandsstein; der Montage einer Innentür zum besseren Wetterschutz und der Ausbesserung der Schäden am Sandsteinmauerwerk unterhalb der Türe am Gumpenturm in der Nähe der Unteren Wallstraße 22 a, Fl. Nr. 113 nach Art. 6 Abs. 1 DSchG geäußert.

 

Bei der baulichen Ausführung ist auf größtmögliche Sorgfalt und Sicherstellung der Standfestigkeit des Turms zu achten.