Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag zur Anbringung einer Werbeanlage an der Immobilie Römerstraße 39, Fl.-Nr. 34 (Hörnig, Nicole) wird zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

 

Die Befreiung zur Überschreitung der maximalen Breite der Werbeanlage gemäß Baugestaltungssatzung wird erteilt.