Beschluss: abgelehnt

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 5

Beschluss:

Dem Antrag Neubau eines Mehrfamilienhauses (5WE), Fl.Nr. 2637/24 Gemarkung Obernburg (Claudia Klein-Bachmann und Gerhard Klein) wird nicht zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 Satz1 BauGB wird nicht erteilt.

 

 

Auch nach dieser Abstimmung hat das Gremium noch keine Entscheidung getroffen.

Bürgermeister Fieger lässt nun über jede Befreiung einzeln abstimmen.

 

1. Einer Befreiung von der Geschossigkeit von 3 auf 4 Vollgeschosse wird zugestimmt.

 

5 : 4 beschlossen

 

2. Der Befreiung von der Festsetzung der Dachform, mit Pultdach und Flachdach wird zugestimmt.

 

einstimmig beschlossen

 

3. Eine Befreiung von der im Bebauungsplan festgesetzten Firsthöhe (3,75 m) auf 4,55 m wird zugestimmt.

 

5 : 4 beschlossen

 

4. Die Überschreitung der zulässigen Geschossflächenzahl von 0,8 um 0,12 auf 0,92 wird zugestimmt.

 

einstimmig beschlossen

 

5. Die geplante Gaube (7,345 m) überschreitet das 1/3 der Trauflänge um ca. 2,0 m. Auch die Fensteröffnung von höchstens 1,20 m wird um 0,41 m überschritten. Der Befreiungen wird zugestimmt.

 

1 : 8 abgelehnt

 

6. Nach Bebauungsplan müssen bei Überschreitung der talseitigen Wandhöhe von 7,0 m grundsätzlich die Wohngeschosse zwingend versetzt werden. Die Planung sieht eine Wandhöhe von 13 m vor (gemessen vom natürlichen Gelände bis Dachterrasse). Der Befreiung der Wandhöhe wird zugestimmt.

 

5 : 4 beschlossen