Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1

Beschluss:

Der Bauausschuss der Stadt Obernburg beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Bebauungsplan Südlich der Eisenbacher Straße – 6. Änderung“ im Bereich der Flurnummern 6928, 6931, 6932 und 6932/1 der Gemarkung Obernburg in der Fassung vom 24.05.2017 als Satzung. Die Begründung vom 24.05.2017 wird gebilligt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit, sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Außerdem hat die Verwaltung die Satzung im städtischen Mitteilungsblatt Almosenturm zu veröffentlichen, damit diese am Tag der Veröffentlichung Rechtsgültigkeit erlangt.