TOP Ö 6: Anträge der Aktiven Liste vom 26.09.2013, hier: Festlegung einer empfindlichen Geldstrafe durch das Ordnungsamt für Hundehalter, welche die Hinterlassungen ihrer Vierbeiner auf öffentlichen Gehwegen und in Anlagen nicht entfernen -Beratung und Beschlussfassung-