Beschluss:
Folgende Einwendungen werden gegen die Teilfortschreibung des Bayerischen Landesentwicklungsprogramms geltend gemacht:
„Obernburger
Interessen sind betroffen, wenn die Interessen der Obernburger Menschen
verletzt werden. Diese sind berührt,
- weil die Änderung
des LEP bzgl. des „Riedberger Horns“ ein schwerwiegender Eingriff in die Natur
ist, der die Artenvielfalt (z. B. Birkhuhn) und die Rolle der Alpen als
Faktor beim sog. „Klimawandel“ schwächt (z. B. Alpen als „Wasserschloss“
und Klimaregulator), und auch Obernburger sowie Obernburgerinnen unter den
Folgen leiden werden (z. B. Verstärkung von Wetterextremen, Ausbleiben der
Winter, Waldbrandgefahren, Tornados wie etwa kürzlich in Hessen, Vermehrung von
Schädlingen in der Natur, Ausbreitung nicht einheimischer Arten in Flora und Fauna
mit entsprechender Verdrängungswirkung);
- weil auch Obernburg
Schaden durch die „ökologische“ Präzedenzfallwirkung der Verletzung des
Alpenplans nehmen könnte, da dieses sehr strenge Naturschutzpaket als
unantastbar galt und nun zu befürchten steht, dass weniger starke
Schutzinstrumente erst recht gefährdet sind;
- weil auch
Obernburger sowie Obernburgerinnen gerne Erholung in (relativ)
unberührter Natur suchen und der Wander- bzw. Radfahrtourismus der Alpen unter
der Aufrüstung der Wintertourismusinfrastruktur durchaus leidet;
- weil auch
Obernburger sowie Obernburgerinnen mit Sorge sehen, wie sich ökonomische
Einzelinteressen (hier Skiliftbetreiber) gegen eine breite gesellschaftliche
Haltung (von Naturschutzgruppen bis hin zum Alpenverein oder die
Kreisjägerschaft im Oberallgäu) durchsetzen, und meinen, dass ein
demokratischer Staat dem nicht bedingungslos nachgeben darf, um auch keine ökonomisch
motivierten Präzedenzfälle zuzulassen;
- weil auch
Obernburger sowie Obernburgerinnen als Mitglieder verschiedenster
Organisationen vom Bund Naturschutz bis hin zum Deutschen Alpenverein Teil
der überwältigenden institutionellen Ablehnung des Vorhabens sind (über 4000
Einwände).“