Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag Wohnhausneubau mit Carport, Fl. Nr. 2428, Gemarkung Obernburg (Klaus Mai) wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

 

Den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans nach § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich:

 

der Dachneigung des Wohnhauses

sowie der beantragen Abweichung von den Festsetzungen der Abstandflächenvorschriften des geplanten Carports

 

wird zugestimmt.