Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Es werden grundsätzlich keine Einwände gegen den Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien des Regionalplans Südhessen/ Regionaler Flächennutzungsplan 2010 erhoben.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Teil der Vorrangfläche 2-118 des o.g. Plans auch an das Trinkwasserschutzgebiet der Stadt Obernburg angrenzt. Die etwaigen umwelt- und wasserschutzrechtlichen Auflagen sind entsprechend zu beachten.