Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Es werden keine Bedenken zur denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis für die Dachneueindeckung mit Rückbau der Dachgauben, sowie den Anstrich der Fenster und des Gebäudes der Immobilie Römerstraße 60, Fl. Nr. 174 nach Art. 6 Abs. 1 DSchG geäußert.

 

Der Antragsteller wird darauf hingewiesen, dass die Baugestaltungssatzung der Stadt Obernburg einzuhalten ist und der geplante Anstrich der Fenster und der Fassade noch mit der Stadt Obernburg (Bauamt) abzustimmen ist (Farbwahl).