Beschluss: abgelehnt

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 11

Beschluss:

Es werden keine Einwände gegen die neuerliche Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprograms zu den Themen

 

  • Verlängerung der Übergangsregelung zu den Lärmschutzbereichen in § 3 der Verordnung um fünf Jahre
  • Änderung der Zonierung des Alpenplans („Riedberger Horn“)

 

erhoben, weil die Interessen der Stadt Obernburg nicht tangiert werden.

 

 

 

 

Die Verwaltung hat für die nächste Stadtratssitzung eine Vorlage zu erarbeiten, die die Ablehnungsgründe enthält. Stadtrat Stich wird der Verwaltung seine vorgetragenen Argumente vorlegen.