Beschluss:
Der Stadtrat beschließt dem
Antrag Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 12
Wohneinheiten, Fl.Nr. 6612, 6611 Gemarkung Obernburg
(Reis/Plettl) zuzustimmen und das
gemeindliche Einvernehmen nach §. 36 Abs.1 Satz1 BauGB zu erteilen. Eine
Befreiung bezüglich der Traufhöhe und der Bauweise und der Überschreitung der
Baugrenze für die Balkone wird nach § 31 Abs. 2 BauGB zugestimmt.
Die Stellplätze gelten als
nachgewiesen, sofern die Wohnungen im EG barrierefrei nach den Vorschriften des
Art. 48 BayBO und der DIN 18040 Teil 2 gebaut werden.
Einer Ablösung von
Stellplätzen wird nicht zugestimmt, falls die Wohnungen nicht barrierefrei
hergestellt werden.