Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die
Jahresanträge für das Städtebauförderungsprogramm für das Jahr 2014 und die
Fortschreibungsjahre 2014-2017 zu stellen und billigt die darin enthaltenen
Maßnahmen in der erforderlichen Höhe verbindlich in den Vermögenshaushalt 2014
aufzunehmen.
Gleichzeitig werden die
angemeldeten Beträge für die Fortschreibungsjahre 2015-2017 in die mehrjährige
Finanzplanung aufgenommen.
Die Projektmeldung liegt als
Anlage dem Originalprotokoll bei.