Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Beschluss:

Dem Antrag Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit sechs Wohneinheiten, Fl. Nr. 2637/19 Gemarkung Obernburg wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

Den Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hier:

1)    Dachform Satteldach – Flachdach,

2)    Traufhöhe 7,00m – 9,40m

3)    GFZ 0,80-0,99

wird zugestimmt.