Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Beschluss:

Es werden keine Bedenken zur denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis für diverse bauliche Maßnahmen an Fenstern, Türen und Fassade der Immobilie Kaisergasse 13, Fl. Nr. 159 nach Art. 6 Abs. 1 DSchG geäußert.

 

Der Antragsteller wird darauf hingewiesen, dass die Installation der Rollladenkästen innerhalb der Putzflucht zu gewährleisten ist (§ 9 Abs. 3 Baugestaltungssatzung Stadt Obernburg).