Sitzung: 18.01.2017 Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschuss
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0
Beschluss:
Dem Antrag auf
Vorbescheid zur Errichtung eines
Einfamilienhauses, Fl.Nr. 1932/1
Gemarkung Obernburg a.Main (Tamer Kökatan) wird unter Berücksichtigung der
zu treffenden Auflagen:
- Die Erschließung des künftigen Gebäudes muss gesichert sein.
Wasser, Abwasser und Anlagen der Energieversorgung sowie die Abfallbeseitigung
müssen gesichert sein
- Die notwendige Zufahrt zum künftigen Gebäude muss für
Rettungsfahrzeuge mindestens 3,0 m breit sein
- Gebäude muss sich entsprechend der § 34 BauGB in Bauweisen, Art und
Maß der Nutzung in die nähere Umgebung einfügen
- Sowohl die Baugestaltungssatzung der Stadt Obernburg als auch die
bauordnungsrechtliche Bestimmungen der BayBO sind einzuhalten
- Stellplätze sind ausreichend vorzusehen
zugestimmt und
das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 Satz 1 BauGB wird erteilt.