Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Beschluss:

Dem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses, Fl.Nr. 1932/1 Gemarkung Obernburg a.Main (Tamer Kökatan) wird unter Berücksichtigung der zu treffenden Auflagen:

 

  • Die Erschließung des künftigen Gebäudes muss gesichert sein. Wasser, Abwasser und Anlagen der Energieversorgung sowie die Abfallbeseitigung müssen gesichert sein

 

  • Die notwendige Zufahrt zum künftigen Gebäude muss für Rettungsfahrzeuge mindestens 3,0 m breit sein

 

  • Gebäude muss sich entsprechend der § 34 BauGB in Bauweisen, Art und Maß der Nutzung in die nähere Umgebung einfügen

 

  • Sowohl die Baugestaltungssatzung der Stadt Obernburg als auch die bauordnungsrechtliche Bestimmungen der BayBO sind einzuhalten

 

  • Stellplätze sind ausreichend vorzusehen

 

 

zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 Satz 1 BauGB wird erteilt.