Nachtrag: 08.12.2016 Nummer 1

Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1

Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt die Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplans „Bebauungsplan Südlich der Eisenbacher Straße – 6. Änderung“ im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung nach § 13a BauGB im Bereich der Flurnummern 6928, 6932, 6932/1 und 6931 der Gemarkung Obernburg gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Entscheidung gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 und § 13 a Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen und die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB an der Planung zu beteiligen.