Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Beschluss:

Dem Antrag Neubau Doppelhaus mit Garage, Fl. Nr. 6150/80 Gemarkung Obernburg a.Main (Willmann-Frenking Bauherrengemeinschaft) wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

 

Den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich

  • Baugrenze nördliche Garage
  • Dachform Garage
  • Gaubenlänge maximal 1/3 der Traufenlänge und
  • Kellergeschossfußboden maximal 0,30 m über Gehsteig Mitte Gebäude

 

wird zugestimmt.