Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1

Beschluss:

 

Die Nutzungszeiten für Beachhandball werden, wie in Tabelle 1 dargestellt als Basis für die ausstehende Schallimmissionsprognose beschlossen. Der Bauausschuss regt an zu überprüfen, ob eine Nutzungszeit von 13:00 bis 21:00 Uhr möglich ist.

 

Tabelle 1: Nutzungszeiten (Beachvolleyball)

 

Tag

Echte Nutzungszeit

Nutzungsdauer (beide Felder) Freizeitnutzung

Werktags (Mo - Sa)

12:00 bis 20:00 Uhr

8 h

Sonn- und Feiertags

15:00 bis 20:00 Uhr

5 h

 

In den gleichen Zeiträumen darf auch Beachhandball gespielt werden, dies beschränkt sich auf das westliche Feld. Während Beachhandball gespielt wird, darf das östliche Feld nicht betrieben werden – unabhängig der Sportart.

 

Zwischen den Vereinen und der Verwaltung sind entsprechende Nutzungsvereinbarungen zu treffen, die die Einhaltung dieser Regelungen sicherstellen. Für Sonderveranstaltungen (sog. „Seltene Ereignisse“) können mit dem Ordnungsamt der Stadt Obernburg andere Vereinbarungen, als in Tabelle 1 aufgeführt, getroffen werden. Die Genehmigungspflicht ist im Einzelfall von der Verwaltung zu prüfen.

 

Nur das westliche Feld soll beim Bau als Beachhandballfeld ausgeführt werden, wenn dies nicht der in Aussicht gestellten Förderung der LAG Main4Eck widerspricht. Ansonsten werden beide Felder als Beachhandballfeld ausgeführt.