Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Beschluss:

Dem Antrag Neubau eines Wohnhauses, Fl.Nr. 3854/1 Gemarkung Obernburg a.Main (Bauherrengemeinschaft Akpinar) wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 Satz 1 BauGB erteilt. Den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich des

 

  • Mindestgrenzabstandes und
  • der Baugrenze, sofern diese nicht mehr als 1,50 m überschritten wird,

 

wird zugestimmt.